Rechtslage

 

CBD Rechtslage


Die Rechtslage von Konsumenten von CBD-Öl ist in Deutschland unkompliziert. CBD-Öle, die aus Vollspektrum-Extrakten hergestellt sind und einen THC-Wert aufweisen, der unter 0,2 Prozent liegt, sind LEGAL. Für Hersteller ist die Rechtslage komplexer. Ob ein CBD-Öl in Deutschland zum Verkauf zugelassen wird, ist von mehreren Faktoren abhängig:

 - von den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Das heißt, dass der Hersteller die Sicherheit der Lebensmittel garantieren muss.

- von dem in Deutschland geltenden Betäubungsmittelgesetz.

Damit CBD-Öl als Nahrungsergänzungsmittel oder als Lebensmittel anerkannt wird, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

 - Der THC-Wert muss unter 0,2 Prozent liegen

- Es dürfen keine Heilversprechen aufgeführt werden.

- Das CBD-Öl darf nur einen geringen Zusatz des verschreibungspflichtigen Wirkstoffes CBD enthalten.

- Bei Lebensmitteln ist außerdem darauf zu achten, dass die enthaltenen Inhaltsstoffe wegen ihrer pharmakologischen Wirkung nicht als Arzneimittel eingestuft werden.

 

Wegweisendes Urteil des EuGH

In Europa angebotenes CBD-Gras stammt regelmäßig aus einem zertifizierten Nutzhanfanbau. Im europäischen Sortenkatalog sind rund 75 Nutzhanfsorten zugelassen, die einen THC-Wert aufweisen, der im Zeitpunkt der Ernte unter 0,2 Prozent liegt. Der Anbau von Nutzhanf ist für Unternehmen der Landwirtschaft erlaubnisfrei und unterliegt lediglich einer Anzeigepflicht. Alle übrigen Akteure, zum Beispiel Gärtner, Privatpersonen, Unternehmer oder wissenschaftliche Institute, benötigen für den Anbau von Hanf eine Erlaubnis. Der Besitz von Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gesetzlich normiert. Generell fällt Cannabis unter die Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG mit der Folge, dass es nicht verkehrsfähig ist.

 

Von diesem Verbot ausgenommen sind Cannabisprodukte,

 - die aus zertifiziertem Saatgut von Ländern in der Europäischen Union stammen oder

- deren Gehalt an THC die Grenze von 0,2 Prozent nicht übersteigt und

- die ausschließlich zu wissenschaftlichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden, die einen Missbrauch von Cannabis zu Rauschzwecken ausschließen.

 

Tatsächlich ist diese gesetzliche Regelung vergleichsweise ungenau. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Verkäufer von CBD-Produkten sowie Betreiber von CBD-Shops repressiven Maßnahmen in Form von Strafverfolgung ausgesetzt waren. Die unsichere Rechtslage wurde erst mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. November 2020 wieder zurechtgerückt. Nach Auffassung des EuGH – C-663/18 – darf die Vermarktung von CBD unter der Voraussetzung nicht verboten werden, dass das verwendete CBD in einem Mitgliedsstaat der EU hergestellt wurde. Das hat dazu geführt, dass insbesondere Betreiber von Hanfläden sowie Hersteller auf EU-zertifizierten Nutzhanf bauen, sodass Ermittlungsverfahren und Untersuchungen durch Ermittlungsbehörden vermeidbar sind.

UPDATE März 2021:

Ende letzten Jahres gab es dann doch nochmal etwas mehr Klarheit auf rechtlicher Ebene: Der europäische Gerichtshof stellte in seinem Urteil vom 19.11.2020 klar, dass CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen ist. Statt eines umfassenden Verbotes – das Verbraucher und Produzenten gleichermaßen gefürchtet hatten – gab es nun ein eindeutiges Signal in die andere Richtung. Damit wird der Weg für CBD-Produkte in Zukunft wohl zumindest teilweise weniger holprig sein.

Der EuGH sieht die Grundsätze der Warenverkehrsfreiheit grundsätzlich auch bei CBD für anwendbar – aus den vorliegenden Unterlagen sei nicht erkennbar, dass CBD psychotrope oder allgemein schädliche Auswirkungen auf den Menschen habe.

DHV NEWS aktuell vom 13.08.2020: